
Urlaubs- oder Verhinderungspflege
Die meiste Pflegearbeit wird mit viel Liebe und Engagement von nahen Angehörigen geleistet.
Sind sie durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe verhindert, kann die so genannte Verhinderungs- oder Urlaubspflege in Anspruch genommen werden. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Ersatzpflege für maximal 28 Tage im Jahr oder bis zu einer Summe von 1.510 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass Pflegestufe 1, 2 oder 3 vorliegt und die Pflegeperson die Leistung seit mindestens 6 Monaten erbringt. Die Verhinderungs- oder Urlaubspflege muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
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