Häusliche Krankenpflege - Krankenversicherung

Um einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder zu vermeiden,
kann der behandelnde Arzt häusliche Krankenpflege verordnen.

Dazu gehören Blutzucker bestimmen oder Blutdruck messen, Medikamente geben, Verbände wechseln oder Insulin spritzen. Die Kosten für die Häusliche Krankenpflege werden von der Krankenkasse übernommen. Wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt und niemand aus der Familie zur Verfügung steht, kann der Arzt auch eine Haushaltshilfe oder Familienpflege verordnen. Für jede dieser ärztlichen Verordnungen muss der Versicherte 10 Euro Gebühr bezahlen, die an die Krankenkasse abgeführt werden und nicht beim Pflegedienst bleiben. Meist gelten die Verordnungen für vier Wochen. Für Dauerverordnungen wie Insulinspritzen oder Medikamentengabe bemühen wir uns, die Verordnungszeiträume im Sinne des Patienten oder der Patientin so lange wie möglich zu beantragen.